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Gerichtsurteile der Detektei Windschiegl:
Bei Beobachtung von Mitarbeitern muss die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren
Beschluss des BAG, Az. 1 ABR 26/90
Der Erste Senat des OLG Hamm (Az. 115 W 405/68), München (Az. W
1234/76), und Braunschweig (Az. 3 W 10/74) haben in ihren
rechtskräftigen Urteilen die Kosten für Detektive als
außergerichtliche Parteiaufwendungen für
erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig erklärt, wenn sie
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
notwendig waren (gem. §§ 167, 91, Abs. 1, Satz 1 ZPO)
Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer
ist verpflichtet sich so zu verhalten, daß er möglichst bald
wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen was eine Genesung
verzögern könnte. Die Verletzung dieser Pflicht kann nach den
Umständen des Einzelfalls die ordentliche arbeitgeberseitige
Kündigung rechtfertigen, ohne daß es den Nachweis einer
tatsächlichen Verzögerung des Heilungsprozesses bedarf. Hat
der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgetäuscht ist sogar die
fristlose Kündigung zulässig.
LAG Hamm, 2808 1991 §§ 150, 15 Sa 437/91
Wer als geschiedener Ehepartner dem unterhaltspflichtigen Anderen eigene Einkünfte verschweigt,
riskiert den Verlust des Unterhaltsanspruchs. Dies entschied der BGH
Karlsruhe. Die Bundesrichter bestätigten eine Entscheidung des
schleswig-holsteinischen OLG, das einer geschiedenen Frau den
Unterhaltsanspruch versagte. Die Frau hatte ihrem geschiedenen Ehemann
verheimlicht, daß sie wesentlich mehr verdiente als 600,-- DM
netto, die ihr in einem Vergleich bei der Scheidung als nicht
anrechnungsfähige eigene Einkünfte zugestanden worden waren.
Nach Auffassung der Richter wäre die Frau verpflichtet gewesen,
den Mann auch ungefragt über ihre höheren Einkünfte zu
informieren.
Az. XII ZR 257/95
Normalerweise ist der Expartner von seiner Unterhaltspflicht befreit,
sobald der oder die andere nach der Trennung eine neue
Lebensgemeinschaft eingeht. Zerbricht die neue Beziehung nach einer
Weile ebenfalls, lebt der alte Unterhaltsanspruch aber nicht wieder
automatisch auf. Grund: Der Unterhaltsempfänger ist
zwischenzeitlich zeitweise wirtschaftlich unabhängig geworden.
OLG Schleswig 13 UF 109/97 § 150; 7/98